3.2 im vorliegenden Fall, haben Mieter nicht die formalen Anforderungen erfüllt.Kunst. 259g al. 1 CO (Anfrage für Reparatur und Bedrohung der Sendung). AUnterstützung ihres Vorgehens für die Reform, sie argumentieren jedoch, dass die Haltungder Beklagte und die Umstände machten es unnötige solcheAnsätze. In der Tat der Vermieterin noch, in begangen hatten dieLease-Vertrag, die partielle Sanierung von der Staatsanwaltschaft durchgeführt hatte.noch nicht angesichts der Reihenfolge das auszuführende Arbeiten mehr als einen Monat nach derUnterzeichnung des Vertrags. Im Hinblick auf die Probleme im Zusammenhang mit der Concierge-Service,die Beklagten, durch Entfernen der Leasing-Anschlüssen, die sie informiert, hattender Concierge und ihr Ehemann, hatte eindeutig weiterhin aufgegeben dieAnsätze, die aufgelöst werden konnte.
Übersetzt wird, bitte warten..
