3.3 Aus den oben genannten Gründen, dass die Sendung nicht eingegriffen hatte,
mit befreiender Wirkung, so dass Mieter haben Überreste gefunden,
von rechts. In einer alternativen aufgrund ihrer Maßnahmen für die Reform, Bewerbern herausfordern diese Schlussfolgerung . Die behaupten, "eine Rand des genehmigten Doktrin", argumentieren sie, dass, selbst wenn die materiell oder formalen Protokollierung nicht realisiert, vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, im Sinne des Art. 257d al. CO 2 ist nicht zulässig, wenn der Mieter hat in gutem Glauben gehandelt hat. Die Autoren, auf die sich die Klägerinnen zur Stützung dieser These hat offenbar nicht der Ansicht, dass die Anmeldung bekennen ungültige förmlich heraus eine befreiende Wirkung. Roger Weber (Anmerkung Basel, 3. Aufl., N. 10 ad Art. 257d OR und n. 14 ad Art. 259g CO) bezieht sich auf die am ATF 125 III 120 ConsID veröffentlichten Urteil. 2b, die der Auffassung ist, von Peter Zihlmann ausgedrückt in der zweiten Auflage dieser und selbst kommentieren. Doch wie es sich aus dem Urteil des Textes und klar der Zusammenfassung an der Spitze der Erwägungsgründe veröffentlicht gelegt, Präzedenzfall wurde bezogen nur auf physikalischen Bedingungen der Lagerstätte. Die Erste Zivilgericht in beobachtete Effekt, zunächst, dass die Mieter getroffen hatten die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme der Miete vorgeschriebene (consid. 2 p. 121). Diese Feststellung erhoben, festgestellt, im Einvernehmen mit dem Autor über und anderen Spezialisten Mietrecht, wenn der Mieter, die sich ihnen in gutem Glauben die Idee festgelegt, dass die gemieteten einen Defekt hat, die n nicht zu reparieren oder zu ertragen, Mieten gelten als gezahlt; von daher außerordentliche Kündigung unter s. 257d CO sind nicht gültig (Randnr. 2b und Referenzen). Roger Weber bezieht sich auch, wie in Übereinstimmung mit ihren eigenen, mit der Ansicht von Peter Higi etwa ausgedrückt dem vorgenannten Urteil (AJP 1999 p. 890 ff). , Rangiert jedoch letztere Autor in der Kategorie von Fehlern, die zu den Überresten der Mieter und damit in jedem Fall der Beendigung des Mietverhältnisses ("and a Kündigung iSv Art. 257d OR als Problemlos erscheinen lassen"), die Aufzeichnung nicht formell gültig die Miete (p. 893 c. 4a). Der zweite Autor von den genannten Antragsteller (Lachat, 186 p. N. 7.5.12.), Scheint es nicht, um eine andere zu unterstützen Arbeit, die von Weber / Zihlmann verteidigt, auf die er verweist in seinem Buch über die Leasing- mieten (p. 186 Anmerkung 143). Außerdem, das letzte Mal er über das Thema sprach, sagte Autor hat eine Stellungnahme, die geht gegebenen gegenüber den Klägerinnen zugeschrieben. Es gibt in der Tat die folgende Passage aus der Feder von David Lachat, im Kommentar romand 2003 veröffentlicht: "... Mietkaution des Mieters ohne Einhaltung der Bedingungen 259g CO I oder eindeutig bösgläubig s handeln ' Exponate auf der Beendigung des Mietverhältnisses (257d CO II) ... "(Nr. 8 ad Art. 259g CO). Es scheint nicht darüber hinaus, dass das Argument der Klägerinnen hat eine gefunden günstigen Echo unter anderen Kommentatoren Mietrecht, die das Problem in Frage vgl SVIT-Kommentar, n. 25 ad Kunst studiert (. 259g CO; Richard Permann / Marc Schaner, Kommentar zum Mietrecht, ed 1999 No. 9 ad art ... 259g CO; Lachat / Stoll / Brunner, aaO, S. 169 Notizen 145; ... Terrapon, supra, .. p . 8 No. 5; Wey, aaO, S. 109 n 458; siehe auch: ..... Theo Guhl / Alfred Koller, Das Schweizerische Obligationenrecht, 9. Aufl, S. 436 n 140) ....
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