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verpflichtet lnfractions von volsinage außerordentlichen Spannungen mit Michel Jaquet.
Gemäß der Technik. Angesichts all der oben genannten und trotz der dngations prvenu nach Auffassung der Staatsanwaltschaft , dass es keinen Zweifel daran , dass Philipp Kühni däversö mat & iel verschiedene exploitiä auf dem Gebiet von Michel Jaquet hat. Als Beweis führt er die von der Beschwerdeführerin auf Fotos und dem Mail - Armasuisse vom 14. Juli 2016 , die er Jahren, Vorwürfe des Beschwerdeführers bestätigt.
Der Ankläger sagen: Solche Schäden der Eigenschaft, brüchige lol auf die Bewirtschaftung von Abfällen (für haben äliminä von Abfällen außerhalb der Einrichtungen prvues dieser Zweck) (Mai 2016)
34, 44 423, 47, 105 al. 1, 106, 144 al. 1 CP; 36al. 1 Bett, hat LGD 352sset426CPP
1. Philipp Kühni wird anerkannt coupabl (Schaden ä ä decontravention die proprit6 und IOI über die Abfallentsorgung.
2. Philipp Kühni estcondarnn6: Srq--
- pecunlaire einen Satz von 5 Tagessätzen, ausgesetzt für 2 Jahre die Menge. die tägliche Ordnung ist fi XA auf CHF 20.00.
- ä und eine Geldstrafe von CHF 300.00.
3. Kosten Philipp Kühni werden gestellt ä laden.
4. Daher Philipp Kühni ä gezwungen ist , zu erfüllen:
CHF 300.00 Geldstrafe
CHF 250.00 ämoluments
CHF 45.00 Anmeldegebühr
CHF 595.00 Gesamt
5. im Falle der nicht-palernent der Geldbuße innerhalb einer d & 30 Tagen, und wenn es inexcutabie .Durch die Art und Weise der Betreibungs ist, eile wird stattdessen ä 3 Tage Freiheitsentzug (Art. 106 al. 2 und 3 CP).
6. prvenu, der Ankläger gn et al und anderen betroffenen Menschen gegen den Beschluss pnaie vor dem Publikum Minister widersprechen können, von 6crit und zehn Tage. die Opposition muss motiviert Atre, ä ausgenommen aus prvenu. Wenn kein Widerspruch wirksam ein Strafbefehl mit einer Entscheidung zwischen Stärke gleichgesetzt wird gebildet
Übersetzt wird, bitte warten..
