In Bezug auf die Reparatur von dem Holzboden stellt der Kantonsgericht, dass die
Durchlaufzeit von etwas mehr als 5 Monate scheint durchaus sinnvoll,
angesichts der Umstände, so gab es keine Gründe für die
mieten Reduzierung als Ergebnis. Darüber hinaus ist die zusätzliche Klausel in den Mietvertrag
mit Sicherheit vorausgesehen das Prinzip der partiellen Reparatur von Fußböden, aber es
nicht die Modalitäten anzugehen. Unter diesen Bedingungen, die Mieter
könnten in gutem Glauben gebe zu, dass eine Frist für den
Leasinggeber, um den Parkettreparaturarbeiten durchzuführen wäre nutzlos gewesen, die
Zeit, dass die Ad-hoc-Bereitstellung von dem Mietvertrag enthält keine Fristen Ausführung
für die Arbeit, und dass die Beklagte nicht in Handlungen beteiligt, die die Kläger konnte seine Weigerung zu entnehmen sind für die Durchführung der Schritte in einer Wartezeit erforderlich.
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